Was tun gegen die "Pensionsfalle"?
Mütter in Österreich bekommen im Durchschnitt 2,1 Kinder; Geburtenabstand: 2,5 Jahre; sie sind durchschnittlich zu 20% (3,5 Jahre) vollzeit-, zu 45% (7,7 Jahre) teilzeitbeschäftigt und zu 35% (6,3 Jahre) sind sie nicht beschäftigt.
Einer Mutter von zwei Kindern fehlen etwa 10 Jahre Erwerbszeit, in der vollzeitbeschäftigte Frauen im Durchschnitt etwa € 380 Pensionsanspruch erwerben.
Das Pensionssystem ist auf gut verdienende und lange arbeitende Menschen ausgerichtet. Man benötigt mindestens 15 Beitragsjahre (= 180 Versiche-rungsmonate), um überhaupt eine Pension zu beziehen.
Pensionsfallen für Frauen sind daher insbesondere:
- Keine oder zu wenige Versicherungszeiten (Achtung auf geringfügige Arbeitsverhältnsise).
- Geringes Gehalt durch Teilzeit-Arbeit.
- Geringeres Gehalt durch ungleiche Entlohnung Männer/Frauen (rund 17% Unterschied bei VZÄ; Im Jahr 2015 betrug die durchschnittliche Alterspension eines Mannes 1.557 Euro, die einer Frau aber nur 944 Euro.)
Was tun als Frau?
- So lange wie möglich einer Erwerbsarbeit nachgehen (Lebensdurchrechnungszeit) – Arbeitsteilung Mutter & Vater
- BEISPIEL: Frisörin, durchgehend beschäftigt: Bruttopension € 1.240. Eine Frau, die zwei Kinder hat, Karenzzeiten und bis zur Pension in Teilzeit arbeitet, hat einen Anspruch von etwa 620 Euro.
- Entscheidung der Berufswahl (auch technische Berufe)
- Besser verhandeln: Arbeits- und Lohnbedingungen
- Wenn Teilzeit, geringfügig, Dienstleistungsscheck oder gar nicht: freiwillig pensionsversichern! Um Versicherungszeiten auf freiwilliger Basis bzw. eine höhere Pension
- zu erwerben, ist die Selbst-, Weiter- und Höherversicherung vorgesehen. Nur mit Antrag!
- Kosten bei Geringfügigkeit: € 60,09/Monat für Pensions- + Krankenvers.
- Kosten Selbstversicherung: € 662,34/Monat (wenn noch nie pflichtvers.)
- Kosten Weiterversicherung: mind. € 177,91 – max. € 1.324,68/Monat