Pensionssplitting

Freiwilliges + automatisches Pensionssplitting

Derzeit ist in Österreich nur ein freiwilliges Pensionssplitting möglich.

Beim freiwilligen Pensionssplitting kann der Elternteil, der erwerbstätig ist, für die ersten sieben Lebensjahre des Kindes bis zu 50% seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des anderen Elternteils übertragen lassen.

Die Übertragung kann bis zum 10. Geburtstag des Kindes beim zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragt werden.

Das freiwillige Pensionssplitting wurde in den letzten Jahren nur von einzelnen wenigen Paaren angewandt – ein deutliches Zeichen, dass diese freiwillige Regelung ihren Zweck nicht erfüllt und nur ein verpflichtendes Splitting für Mann und Frau zum Ziel führt. Die Frauenbewegung fordert daher seit vielen Jahren ein automatisches Pensionssplitting.

 

Infos und Links

Bundeskanzleramt: www.help.gv.at


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